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Vorstellungsbescheid

der, -s, -e

Widerspruchsbescheid


Wortart: Substantiv
Tags: rechtssprachlich
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 16.08.2016
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 1 3

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Kommentare (4)


August 2017: Ursprünglich stand hier ein Ersatzeintrag für einen "verbannten" Eintrag (s."Ähnlich klingend"), da dieser aber wie alle meine anderen rund 150 verbannten Wörter dank dem Admin. wieder aus dem Exil erlöst wurde, wurde der Platz für einen anderen Eintrag verwendet. Die bisherigen Kommentare (bzw. Löschungen) bitte ich zu ignorieren, obwohl man sie doch als überaus interessant empfinden kann.
Sich dazu eine eigene Meinung zu bilden, steht natürlich jedermann frei.
Koschutnig 16.08.2016


Warum wird immer auf andere User hingewiesen, der Admin will das nicht denke ich.. (Die Passage mit Accountsperrung) sollten hier keine Infos zum Wort - sinn, Ursprung, Verwendung oder so einen Platz haben?
Sapperlot 16.08.2016


Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute [...] das nach dem Mandatsbescheid vom 10. April 2016 betreffend die Abwicklung der HETA ASSET RESOLUTION AG durchgeführte Ermittlungsverfahren mittels Vorstellungsbescheid abgeschlossen. Dieser ersetzt damit den Mandatsbescheid.
source: APA Presseausendung v. 2. Mai 2017
Die Parteien des Verwaltungsverfahrens haben ein subjektives Recht auf Beachtung der bindenden Wirkung der Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde, die in einem aufhebenden Vorstellungsbescheid ausgeführt ist und den aufhebenden Spruch trägt.
source: Burgenland-Recht.at
Die Vorstellungsbehörde ist nicht berechtigt, sich bei unverändert gebliebenem Sachverhalt über ihre in einem früheren Vorstellungsbescheid in der gleichen Verwaltungssache geänderten Rechtsansicht hinweg zu setzen.
source: Burgenland-Recht.at


D:
Die Entscheidung im Widerspruchsverfahren — d. h. der Erlass eines Widerspruchsbescheides — durch eine nicht zuständige Widerspruchsbehörde ist als wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne von § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu bewerten
source: Hans-Klaus Weber.de

Koschutnig 24.09.2016





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Die Eigenarten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie beinhalten auch Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Rechtschreibreform gewisse Grenzen setzt.

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